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Zeitschrift für Japanisches Recht Kazuo Inaba
Bevor ich über das japanische Strafprozeßgesetz zu reden beginne, möchte ich einige einfache Bemerkungen über das japanische Strafrecht machen, und zwar aus dem Grunde, daß das Strafprozeßgesetz das Verfahren zur Anwendung des Strafrechts darstellt. Das gegenwärtige Strafgesetz Japans wurde 1908, also vor rund 90 Jahren eingeführt und folgt grundsätzlich dem Vorbild des deutschen Strafrechts. Folglich kann das System des Strafrechts als identisch mit dem deutschen bezeichnet werden, und zahlreiche Fachtermini des Strafrechts wurden von japanischen Gelehrten aus dem Deutschen ins Japanische übersetzt und verwendet. Auch heute noch studieren und forschen viele japanische Strafrechtler an deutschen Universitäten. Vergleicht man das deutsche und das japanische Strafrecht, so lassen sich in bezug auf die Praxis des Strafprozesses einige als wichtig zu erachtende Unterschiede anführen:
Jedoch kann das japanische Strafrecht, wie bereits erwähnt, als grundsätzlich identisch mit dem deutschen Strafrecht angesehen werden. In dem Fall, daß der Tod eines Menschen eingetreten ist, wird dies bei Vorhandensein einer Tötungsabsicht als Mord oder Totschlag, bei dem Vorsatz der Körperverletzung ohne Vorhandensein einer Tötungsabsicht als Körperverletzung mit Todesfolge und bei völligem Fehlen eines Vorsatzes als fahrlässige Tötung angesehen. Dies ist in Japan und in Deutschland gleich. |