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Zeitschrift für Japanisches Recht Zum Jubiläum Zehn Jahre Deutsch-Japanische Juristenvereinigung Die Beziehungen zwischen Japan und Deutschland auf dem juristischen Sektor bestehen seit über 120 Jahren: Bereits 1878 folgte der Professor der Universität Rostock Hermann Roesler einer Einladung der japanischen Regierung, als Rechtsberater des japanischen Außenministeriums tätig zu werden. Hirobumi Ito - später japanischer Ministerpräsident - reiste 1882 nach Deutschland, um in Gesprächen mit Rudolph von Gneist und Lorenz von Stein Theorie und Praxis des Konstitutionalismus zu erörtern. 1884 wurde als erster deutscher Richter Otto Rudorff von der japanischen Regierung mit dem Entwurf eines Gerichtsverfassungsgesetzes beauftragt. Er blieb sechs Jahre in Japan und wurde später Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht. Näheres zu den Anfängen der Beziehungen ist nachzulesen bei Wilhelm Röhl, Deutsche Juristen in Japan (in diesem Heft).1) Über viele Jahrzehnte hinweg blieben die Beziehungen einseitig. Japanische Rechtswissenschaftler und auch Praktiker beschäftigten sich intensiv mit deutschem Recht; demgegenüber gab es nur wenige Deutsche, die Einblicke in das japanische Recht gewinnen wollten. In den siebziger Jahren änderte sich dieses auch von Japan zunehmend kritisch als Einbahnstraße bezeichnete Mißverhältnis, sicher auch gefördert durch die zunehmende wirtschaftliche Bedeutung Japans auf dem Weltmarkt. Immer mehr junge Juristen studierten im Zweitfach Japanologie, seit 1981 entsendet das Bundesministerium der Justiz jährlich einen Richter oder Staatsanwalt für einen zweimonatigen Studienaufenthalt an den Japanischen Obersten Gerichtshof, Dissertationen über das japanische Recht wurden geschrieben, und Wirtschaft sowie Anwälte begannen, sich für die rechtlichen Bedingungen in Japan zu interessieren. Nachdem zunächst einige von Anwaltsseite sowie von Wissenschaftlern eingeleitete Bemühungen, diese neu aufkeimenden Interessen organisatorisch zu bündeln, nicht recht vorangekommen waren, ergriffen einige deutsche und japanische Juristen aus Praxis und Wissenschaft die Initiative: Am 7. Juni 1988 fanden sich 36 namhafte Vertreter verschiedener juristischer Fachrichtungen aus Deutschland und Japan zusammen und beschlossen bei einer Gründungsversammlung im Japanischen Generalkonsulat in Hamburg die Satzung der Deutsch-Japanischen Juristenvereinigung; 20 Gründungsmitglieder waren persönlich anwesend und 16 durch Vollmachten vertreten. Zum Präsidenten berief die Versammlung Senatsdirektor a. D. Dr. Dr. Wilhelm Röhl, als Vizepräsidenten Rechtsanwalt Morito Seki und Richter Dr. Jan Grotheer, als Schatzmeister Christoph Kremp, Direktor der Vereins- und Westbank, sowie - last but not least - als Generalsekretär Rechtsanwalt Dr. Matthias Scheer. Den Gründungsmitgliedern war erkennbar, daß in Deutschland ein zunehmendes Informationsbedürfnis über das japanische Recht vorhanden war. Keiner der damaligen Beteiligten hat allerdings erwartet, daß es der DJJV gelingen würde, innerhalb von nur wenigen Jahren mit jetzt etwa 700 Mitgliedern die zweitgrößte der bilateralen Juristenvereinigungen in Deutschland zu werden. Die DJJV verbreitet heute auf vielfältige Weise praxisorientierte und wissenschaftlichen Ansprüchen gerecht werdende Informationen über das japanische Recht. Die "Zeitschrift für Japanisches Recht" steht als Quelle der Information einzigartig in Europa da, in der Buchreihe "Veröffentlichungen der Deutsch-Japanischen Juristenvereinigung" wird demnächst das achte Werk erscheinen, sechs Symposien mit bis zu 180 Teilnehmern sowie hunderte von Vorträgen haben in allen Bundesländern für die Verbreitung von Erkenntnissen über das japanische Recht gesorgt. Darüber hinaus wurden zahlreiche japanische Besucher empfangen und betreut und Reisen für deutsche Juristen nach Japan initiiert. Das 7. Symposium der DJJV wird am 13. und 14. November 1998 in Tokyo zum Thema "Sanktionen im Recht" durchgeführt. Diese erfolgreiche Arbeit wäre ohne die Mithilfe zahlreicher Personen und Institutionen nicht möglich gewesen. Es können hier nicht alle namentlich benannt werden. Stellvertretend soll hervorgehoben werden die Unterstützung durch das deutsche Außen- und Justizministerium, die Japanische Botschaft sowie die Anschubfinanzierung von seiten des Hamburger Senates, Wilhelm Röhl, dessen hohe Wertschätzung in japanischen und deutschen Juristenkreisen den Erfolg erst möglich gemacht hat, die Vizepräsidenten Morito Seki und Hironaga Kaneko, die die Türen zur japanischen Seite geöffnet haben, sowie Dr. Harald Baum, der die "Zeitschrift für Japanisches Recht" in der jetzigen Form ins Leben gerufen hat, Prof. Dr. Matthias Scheer, der die Last der Organisation trägt, sowie Christoph Kremp, der das wirtschaftliche Fundament der Vereinigung gegründet hat. In Japan haben die Vereinigung zunächst Rechtsanwalt Dr. Reinhard Neumann und in seiner Nachfolge Rechtsanwalt Yoshiaki Katoh sowie Rechtsanwalt Peter Rodatz vertreten und insbesondere die Gründungsmitglieder Prof. Koichi Miyazawa, Prof. Teiichiro Kigawa und Prof. Akira Ishikawa wertvolle Hilfe geleistet. Ihnen allen sei ebenso gedankt wie den Mitgliedern des 15köpfigen Kuratoriums. Die DJJV wird ihren Weg fortsetzen, sofern die Mitglieder, in deren Interesse die Aktivitäten erfolgen, dies wünschen und unterstützen. Um diese Unterstützung auch in der Zukunft möchte ich Sie bitten. Jan Grotheer Wenn Sie einen Artikel zu Ende lesen wollen, schreiben Sie bitte an die DJJV und fordern Sie kostenlos ein Exemplar von Heft 5 an, das wir Ihnen dann auf unsere Kosten, soweit der Vorrat reicht, zusenden werden. Bitte teilen Sie uns auch mit, an welchem Artikel Sie ganz besonders interessiert sind. Falls das Heft vergriffen sein sollte, würden wir Ihnen dann eine Kopie dieses Artikels übersenden. Die Redaktion der Zeitschrift für japanisches Recht |