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Zeitschrift für Japanisches Recht Yoshikazu Kawasumi
Das Eigentumsrecht hat sich in Japan in einer spezifisch japanischen Weise entwickelt und seine ihm eigene Ausgestaltung gefunden. Diese möchte ich nachfolgend kurz skizzieren. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Problematik um die Lehre vom Eigentumsschutzrecht und der zivilrechtlichen Rechtswidrigkeit. Diese Lehre ist zum Beispiel der Schlüssel zum Verständnis des bis heute in Japan nur sehr schwach entwickelten privatrechtlichen Umweltschutzes. Wendet man nämlich die derzeit in Japan herrschende Eigentums- und Eigentumsschutzlehre auch auf das Gebiet des privatrechtlichen Umweltschutzes an, so kann in erster Linie nicht Unterlassung einer Umweltverschmutzung, sondern nur eine Kompensation in Geld verlangt werden. Denn kennzeichnend für die herrschende Lehre ist, daß sie von einem "zu ertragenden" Schaden ausgeht, innerhalb dessen der einzelne eine Beeinträchtigung seines Eigentums grundsätzlich hinzunehmen haben soll, jedenfalls bis zu einer relativ hoch angesetzten
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