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Zeitschrift für Japanisches Recht Lorenz Ködderitzsch
Bei einer vergleichenden Untersuchung zwischen dem deutschen und dem japanischen Recht fällt die systematische und begriffliche Ähnlichkeit beider Rechtsordnungen auf. Diese Ähnlichkeit wird üblicherweise mit der Rezeptionsgeschichte des europäischen und insbesondere deutschen Rechts erklärt. Aber es ist gerade diese Ähnlichkeit in der Begrifflichkeit im Verwaltungsrecht, welche sich als Hindernis für das Verständnis der japanischen Rechtswirklichkeit erweisen kann.Japan verfügt über ein differenziertes Rechtsschutzsystem, wie man es von demokratisch geprägten Gesellschaften zu erwarten gewohnt ist. Dem deutschen Betrachter mag es zwar auffallen, daß das japanische Verwaltungsprozeßgesetz (im folgenden VPG) die Vornahmeklage nicht ausdrücklich vorsieht, die einstweilige Anordnung ausdrücklich ausschließt und die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage nicht den Regelfall, sondern - nur auf Antrag hin - die Ausnahme darstellt. Dies sind aber rechtliche Ausgestaltungen, die man auch in ande
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