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Zeitschrift für Japanisches Recht Vor- und Postmoderne im japanischen Recht der Gegenwart Jun'ichi Murakami In der Geschichte findet sich manchmal Ironie. Deutschland, einst Nachläufer im Wettrennen der europäischen Modernisierung, gilt heute als die führende Wirtschaftsmacht Europas. Japan, das noch Mitte des vorigen Jahrhunderts fast nur von der Landwirtschaft lebte, ist inzwischen eine der stärksten Industriemächte der Welt geworden. Es erhebt sich somit die Frage, ob die Rückständigkeit nicht zugleich eine günstige Bedingung der späteren Entwicklung werden kann. Im folgenden soll diese Frage an einigen Beispielen aus dem japanischen Rechtsleben ein wenig erörtert werden. Zunächst möchte ich auf den japanischen Verwaltungsstil des sogenannten "Ringi-Systems", das auch im Großunternehmen seine Entsprechung findet, zu sprechen kommen. "Ringi" heißt, daß eine Entscheidung zunächst vom untersten zuständigen Beamten entworfen und der Reihe nach zum jeweiligen Vorgesetzten weitergeleitet wird, um schließlich von der obersten Instanz bestätigt zu werden. Bei einem Ministerium muß diese Instanz nicht immer der Minister selbst, sondern kann in dessen Auftrag der Abteilungsleiter (Kyokuchô) sein. Nach diesem System läuft ein Aktenstück vom untersten Zuständigen, der es entwirft, über seinen Chef (Kakarichô) zum Stellvertretenden Unterabteilungsleiter (Kachô-Hosa), dann über das Rechtsressort der betreffenden Unterabteilung, und zwar wiederum vom untersten Zuständigen über seinen Chef (Kakarichô) zum Stellvertretenden Unterabteilungsleiter (Kachô-Hosa) des Rechtsressorts, zum Unterabteilungsleiter (Kachô), um weiter über die Unterabteilung für Allgemeine Angelegenheiten (Sômu-Ka: hier wiederum von der untersten Stufe zum Unterabteilungsleiter) und einen stellvertretenden Abteilungsleiter (Shingi-Kan) den Abteilungsleiter (Kyokuchô) zu erreichen. In dieser langen Kette wird das Aktenstück nur vom Chef und dem Stellvertretenden Unterabteilungsleiter des Ressorts inhaltlich überprüft, auf den weiteren Stufen fast mechanisch unterschrieben, d.h. in Japan gestempelt. Spöttisch nennt man diese Arbeitsweise "Stempelverwaltung". Diese Methode, nach der die Unterinstanz des Ressorts praktisch die Entscheidung trifft, wird allerdings nur bei weniger wichtigen Angelegenheiten angewendet. In wichtigen, politischen Sachen, die vom Minister selbst entschieden werden müssen, wird der Entwurf der betreffenden Ressortunterabteilung durch mehrfache gemeinsame Sitzungen der damit befaßten Unterabteilungen sorgfältig überprüft und verbessert, um nach erzielter Einigung wieder von der Ressortunterabteilung ausgefeilt und dem Abteilungsleiter vorgelegt zu werden. Betrifft die Sache auch andere Abteilungen, wiederholt sich die Verschleifung auf höherer Ebene. Erst danach erreicht der Entwurf über das Ministerialsekretariat den Staatssekretär (Jimu-Jikan), den Parlamentarischen Staatssekretär (Seimu-Jikan) und den Minister (Daijin). An jeder Sitzung nehmen nicht nur die leitenden Beamten, sondern auch die unteren Zuständigen teil. Häufig wird darauf hingewiesen, daß auf diese Weise zwar das Zusammengehörigkeitsgefühl des betref
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