Zeitschrift für Japanisches Recht
Heft Nr.5 / 3. Jahrgang 1998

Lizenzverträge mit japanischen Gesellschaften

Peter Rodatz

1. Einleitung

Dieses Referat befaßt sich in erster Linie mit Lizenzverträgen an japanische Lizenznehmer. Man könnte deshalb der Auffassung sein, daß es mindestens zehn Jahre zu spät gehalten wird, weil das deutsche Lizenzangebot nicht mehr in Übereinstimmung steht mit dem japanischen Lizenzbedarf.

Das hat natürlich mit der technologischen Entwicklung zu tun, die in Japan zumindest auf einigen Gebieten schneller abläuft als in Deutschland. Ein solches Referat rechtfertigt sich aber aus einem anderen Grund:

Die deutsche Industrie wird ihre Präsenz in Japan ausbauen müssen, und zwar mit Hilfe deutscher Technologie, die so schlecht, wie es nach meiner Eingangsbehauptung den Anschein haben könnte, auch nicht ist. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer in Japan meldet für 1992 sogar noch DM 311 Mio. deutsche Einnahmen aus Japan und nur DM 175 Mio. deutsche Ausgaben an Japan für Patente und Lizenzen. Für die Weitergabe dieser Technologie müssen Regeln eingehalten werden, die im Bereich des Steuerrechts, und dort der Verrechnungspreisregeln, von zunehmender Bedeutung sein werden. Die Tochtergesellschaft eines großen Schweizer Chemie-Unternehmens hat eine Steuernachforderung wegen Nichteinhaltung dieser Verrechnungspreisregeln von umgerechnet etwa DM 40 Mio. erhalten - das macht deutlich, daß die japanischen Steuerbehörden von ihrem Besteuerungsrecht voll Gebrauch machen wollen.

Wie häufig ist ja gerade das Steuerrecht der Prüfstein dafür, ob Verträge »richtig« auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht sind. Ich werde versuchen, in meinem Referat auch diese Gesichtspunkte zu berücksichtigen.

2. Grundlagen

Der japanische wirtschaftliche Erfolg nach dem Zweiten Weltkrieg kann ohne den Zufluß ausländischer Technologie nicht gedacht werden. Von anderen ohne Scheu und unter Ausnutzung des vollen Angebots zu lernen, ist Teil der japanischen Kultur. Der Aufschwung mit Hilfe eines Technologieimports wurde wie schon nach der Öffnung des Landes im vorigen Jahrhundert nach dem letzten Kriege sehr genau orchestriert; ermöglicht wurde das durch die extreme Devisenknappheit, die die japanische Regierung zwang, die wenigen Mittel zu kontingentieren und nur dort einzusetzen, wo der Nutzen eindeutig war. Beeinflußt wurde auch die Gegenleistung, sprich die Lizenzgebühr, so daß die japanische Industrie relativ billig Know-how und Lizenzen an Schutzrechten erwerben konnte. Dabei war eines der kurzfristig angestrebten Ziele, mit Hilfe der Lizenzen Exporte zu fördern, um so die Devisen für die Lizenzgebühren zu verdienen. Langfristig sollte die japanische Industrie auf den technologischen Stand der