Zeitschrift für Japanisches Recht
Heft Nr. 7 / 4. Jahrgang 1999

II. Öffentliches und Verfassungsrecht

Sanktionen im Verwaltungs- und Verfahrensrecht:
Informelle Rechtsdurchsetzung und Rechtsschutz des Bürgers

– Wechselseitige und gemeinsame Lernprozesse
des deutschen und des japanischen Öffentlichen Rechts –

Eberhard Schmidt-Aßmann

I. Drei Phasen gemeinsamer Verwaltungsrechtsentwicklung

II. Das traditionelle Konzept des Öffentlichen Rechts

1. Die drei Kernelemente des Verwaltungsrechts-Modells

a) "Einheitsdoktrin"

b) "Vollzugsdoktrin"

c) "Systementscheidung für den Individualrechtsschutz"

2. Vorteile des traditionellen Verwaltungs-Modells

a) rechtsstaatliche Distanz

b) demokratische Legitimation

c) Rollen- und Verantwortungsklarheit

3. Kritik des "Reduktionismus"

III. Die Phase wechselseitigen Lernens im deutschen und japanischen Öffentlichen Recht

1. Gyôsei shidô und informales Verwaltungshandeln

2. Gerichtlicher Rechtsschutz in Verwaltungssachen

a) Rechtsschutzeffektivität

b) Erweiterungen: insbesondere ein "Diskursmodell"

IV. Die Phase gemeinsamer Bewältigung neuer Herausforderungen

1. Verwaltungsrecht als Kommunikationsordnung

2. "Öffentlichkeit" als systemprägendes Element

a) Recht der Europäischen Union

b) Kommunalrecht

3. Aufgaben der Strukturierung

a) Funktionen von Öffentlichkeit

b) Strukturschwächen von Öffentlichkeit

 

 

I. Drei Phasen gemeinsamer Verwaltungsrechtsentwicklung

Die Fragen nach Sanktionen im Recht, zugespitzt auf die Themen des informalen Verwaltungshandelns und des verfassungsrechtlichen Rechtsschutzes verlangen Antworten, die weit in die gesamte Systematik des Verwaltungs- und Verfassungsrechts ausgreifen. Das ist in den beiden japanischen Referaten anschaulich geworden. Was kann das Recht zur Abgrenzung privater und öffentlicher Interessen leisten, und welche Rolle fällt den Gerichten dabei zu? Ich möchte diese Betrachtung aufnehmen und nach