Zeitschrift für Japanisches Recht
Heft Nr. 7 / 4. Jahrgang 1999

Die Rolle von Sanktionen in Recht und Gesellschaft

 

Seigo Hirowatari

Die Überschrift "Die Rolle von Sanktionen in Recht und Gesellschaft" läßt Überlegungen erwarten zu Fragen wie: Welche Spezifika und Charakteristika besitzen Sanktionen im japanischen und deutschen Recht beziehungsweise in der japanischen und deutschen Gesellschaft oder mit welchen Charakteristika und Spezifika von Recht und Gesellschaft in beiden Ländern stehen sie in Beziehung? Es übersteigt aber leider die Kompetenz des Autors, zu diesen Fragen klare und überzeugende Theorien zu liefern. Da sich zu diesem Themenbereich nur schwer Materialien finden lassen, wird sich dieser Aufsatz darauf beschränken, knapp zu skizzieren, was zu diesem Thema gesagt werden kann und wie es diskutiert werden sollte beziehungsweise welche künftige Fragestellungen sinnvoll erscheinen.

 

I. Definition des Begriffs "Sanktion" und der Zusammenhang zwischen Sanktion und Norm

Das deutsche Wort "Sanktion" kann man im Japanischen mit seisai wiedergeben, womit dem Begriff "Sanktion" im Japanischen bereits eine bestimmte Definition beigegeben wird. In dem populären "Rechtswörterbuch" von Creifelds heißt es, daß "Sanktion in der allgemeinen Rechtslehre (...) die mit einer rechtlichen Regelung verbundene Rechtsfolge [ist], die jener zur effektiven Geltung verhelfen soll." In der neueren japanischen Literatur wird seisai definiert als "Gegenmaßnahme für ein Vergehen gegen soziale Normen, die darauf abzielt, jene Handlung zu verwerfen oder zu veranlassen, so daß der Gedanke daran (sie auszuführen) aufgegeben wird. Ihr Inhalt ist es, einen bestimmten Wert oder Vorteil zu entziehen oder eine Kompensation oder einen bestimmten Nachteil aufzuerlegen."

Vergleicht man die beiden Definitionen miteinander, so fällt auf, daß Creifelds sich auf rechtliche Sanktionen beschränkt und überdies nicht nur negative, sondern auch positive Sanktionen (Sanktionen, die mit der Zuweisung eines bestimmten Vorteils die Geltung der Norm garantieren sollen) einschließt. In jedem Falle aber definieren beide Erklärungen den Begriff Sanktion als etwas, das von der Norm nicht getrennt werden kann. Mit anderen Worten: Sanktionen haben hier die Funktion, die Effektivität von Normen zu sichern. Die zwei Grundtypen rechtlicher Sanktionen sind Strafe und Schadenersatz. Das grundlegende Beispiel für eine soziale Sanktion ist die "Mißbilligung".