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Zeitschrift für
Japanisches Recht Symposium "Sanktionen
im Recht: I. Recht, Gesellschaft und Sanktionen in Japan Zur Struktur des japanischen Rechts Jun'ichi Murakami Wenn ich die Struktur des japanischen Rechts in einem kurzen, einleitenden Bericht beschreibe, laufe ich Gefahr, entweder das bereits Bekannte in einer ungenügenden Form wiederzugeben oder eine neue Hypothese ohne überzeugende Begründungen auszusprechen. Von daher möchte ich mich im folgenden darauf beschränken, zunächst abstrakt auf den Unterschied der japanischen und westlichen Rechtskultur hinzuweisen und sodann anhand eines konkreten Beispiels den Sinn dieses Unterschieds zu erläutern.
Ich gehe von der folgenden grundlegenden Ausführung von Niklas Luhmann aus.
Dieses lange Zitat stammt aus dem Buch von Niklas Luhmann: "Das Recht der Gesellschaft", das von dem unwahrscheinlich produktiven, leider jüngst verstorbenen Soziologen 1993 veröffentlicht wurde. Den meisten von Ihnen wird klar sein, daß die zitierte Passage von dem Unterschied zwischen der westlichen und der nicht-westlichen, insbesondere der japanischen Rechtskultur handelt. Und trotz aller Einwände gegen eine Gegenüberstellung dieser Art insbesondere der nicht ausreichend differenzierten Behauptung, daß auch in der traditionellen japanischen Gesellschaft der Tokugawa-Zeit
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