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Zeitschrift für
Japanisches Recht Gyôsei shidô und Sanktionen Yoichi Ohashi
Die japanische Verwaltungspraxis der gyôsei shidô ist ein beliebtes Thema, insbesondere für ein rechtsvergleichendes Symposium. Zahlreiche Aufsätze sind hierüber bereits verfaßt worden. Und in der Tat, die informelle Verwaltungslenkung ist ein Schlüssel zum Verständnis des japanischen Rechts. Bisher hat man die gyôsei shidô als Besonderheit des japanischen Rechts bezeichnet: Viele Ausländer haben den Erfolg der japanischen Praxis der informellen Verwaltungslenkung mit den Eigentümlichkeiten der japanischen Kultur erklärt, wie z.B. mit der Tradition des Konfuzianismus, der langen Isolation Japans von der Außenwelt während der Edo-Zeit als auch mit der japanischen Mentalität. Gyôsei shidô ist jedoch kein starres Gebilde, sondern unterliegt in heutiger Zeit einem Wandel.
a. Herkömmlicherweise hat man vor allem zwei Spielarten der informellen Verwaltungslenkung unterschieden: den sogenannten Förderungstypus und den quasi-regulativen Typus. Mit Hilfe des Förderungstypus erteilte die Verwaltung dem Bürger Ratschläge, Informationen, aber auch finanzielle Hilfen, um ihm auf diese Weise unterstützend zur Seite zu stehen. Beispielsweise gab das Landwirtschaftsministerium den Bauern technische oder ackerbauwirtschaftliche Ratschläge, aber auch Subventionen, damit sie ihre Produktion vom bisherigen Hauptanbauprodukt Reis, z.B. auf den Gemüseanbau verlagern konnten. Ähnliches geschah im Verhältnis zwischen Industrieverwaltung und kleineren Unternehmen. b. Der quasi-regulative Typus der gyôsei shidô wurde von der Verwaltung unter anderem auf dem Gebiet des Umweltschutzes eingesetzt, indem sie von den Unternehmen bestimmte Tätigkeiten verlangte. Obwohl sie zum Beispiel die Befugnis gehabt
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