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Zeitschrift für
Japanisches Recht Funktion und Stellung der strafrechtlichen Sanktionen in der heutigen Gesellschaft die deutsche Perspektive Franz Streng I. Einleitung II. Die deutsche Strafrechtspraxis im Lichte der Statistik
III. Zur Funktion von Sanktionen in einem demokratischen Rechtsstaat
IV. Neuere Tendenzen im Verständnis strafrechtlicher Sanktionen
Anhang: Statistiken zur Sanktionspraxis
Um die Unterschiede und auch Gemeinsamkeiten des japanischen und des deutschen strafrechtlichen Sanktionssystems und dessen Nutzung in der Praxis besser hervortreten zu lassen, orientiere ich mich im Aufbau meines Referats an demjenigen von Herrn Kollegen Ida, ohne allerdings eine völlige Parallele herzustellen. Das vom Veranstalter der Tagung verfolgte Konzept, einen japanischen und einen deutschen Referenten parallel vortragen zu lassen, erübrigt es, das jeweilige Referat unmittelbar rechtsvergleichend anzulegen. Die folgenden Ausführungen beziehen daher lediglich zur deutschen Situation Stellung. Vorausschicken möchte ich des weiteren, daß ich mich im wesentlichen mit dem allgemeinen Strafrecht beschäftigen werde, d.h. das Jugendstrafrecht nur am Rande berühren kann.
Einige Zahlen aus der aktuellsten vorliegenden Strafverfolgungsstatistik, nämlich der des Jahres 1996, mögen die Nutzung der Sanktionspalette in der Bundesrepublik
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