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Zeitschrift für
Japanisches Recht Symposium "Produktrückruf in Deutschland und Japan und weitere Themen"
Olaf Kliesow Am 23. Februar 1999 hat die Deutsch-Japanische Juristenvereinigung in Zusammenarbeit mit dem Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. (HDI) in Hannover im Hause des HDI ein Symposium veranstaltet, in dessen Mittelpunkt der Produktrückruf in Japan und Deutschland standen. Darüber hinaus waren die Deregulierung des japanischen Versicherungsmarktes und die Haftung für Schäden durch Arzneimittel in Japan Gegenstand des Symposiums. Die rund 60 Teilnehmer wurden durch den Präsidenten der DJJV, Herrn Dr. Jan Grotheer und das Mitglied des Vorstandes des HDI, Herrn Dr. Christian Hinsch, begrüßt. Daran schlossen sich vier Referate an, die nachfolgend zusammenfassend dargestellt werden.
Unter dem Titel "Produktrückruf in Japan. Die Entwicklung von Verhaltensnormen zu Kontrollnormen" eröffnete Herr Markus Janssen, Rechtsanwalt in Tokyo, den fachlichen Teil des Symposiums. Der Referent wies zunächst darauf hin, daß ein einheitliches Produktsicherheitsgesetz in Japan nicht existiere und die einschlägigen Regelungen in einer Reihe von unterschiedlichen Gesetzen enthalten seien. Dem schlossen sich statistische Angaben zum Produktrückruf im Automobilbereich an, auf den sich die Ausführungen des Referenten im folgenden beschränkten. Hervorzuheben sei hier insbesondere die steigende Tendenz der vom Rückruf betroffenen Kraftfahrzeuge seit dem Inkrafttreten des Produkthaftungsgesetzes im Juli 1995. Während sich die Rückrufzahlen in den Jahren 1970 bis 1995 durchschnittlich auf unter einer Million Fahrzeuge jährlich belaufen hätten, seien diese im Jahr 1996 auf über zwei Millionen und 1997 sogar auf über 2,5 Millionen Fahrzeuge angestiegen. Pro Rückruffall seien im Durchschnitt rund 48.000 inländische und ca. 3.000 ausländische Fahrzeuge betroffen. Der Produktrückruf erfolge auf der Rechtsgrundlage des Gesetzes über Straßenverkehrsfahrzeuge (StVFG), insbesondere Artt. 63-2 bis 63-4 StVFG. Danach gestalte sich das Rückrufverfahren wie folgt: Bei Kenntnis oder Verdacht eines Fehlers treffe den Hersteller eine sofortige Anzeigepflicht gegenüber dem Verkehrsministerium. Diese Anzeigepflicht umfasse neben der Darstellung des Fehlers sowie der.
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