Zeitschrift für Japanisches Recht
Heft Nr. 7 / 4. Jahrgang 1999

Rechtsvergleichende Tagung "Die Kontrolle der Leitung von Aktiengesellschaften", 16. – 18. April 1998 in Tokyo

Hans Peter Marutschke

I.  Vorbemerkung

1.  Im Rahmen des Studien- und Forschungsschwerpunktes zum japanischen Recht an der FernUniversität Hagen förderte die Japan Foundation im April 1998 ein rechtsvergleichendes Symposion zu aktuellen Fragen des Gesellschaftsrechts. Anlaß für die Tagung war die Vorbereitung eines Sammelbandes mit Urteilen zum japanischen Gesellschaftsrecht in deutscher Übersetzung, der demnächst im Heymanns-Verlag erscheinen soll. Sowohl das Übersetzungsprojekt wie auch die Tagung sind Gegenstand und Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit zwischen der FernUniversität Hagen (Prof. Dr. Ulrich Eisenhardt, PD Dr. Hans Peter Marutschke) und Rechtsanwalt Prof. Dr. Ichiro Kawamoto (Prof. em. Universität Kobe). Mit dem Thema "Die Kontrolle der Leitung von Aktiengesellschaften" wurde die in Japan, aber auch in Deutschland nach wie vor aktuelle Thematik der "corporate governance" aufgegriffen und versucht, durch die Beteiligung sowohl von Praktikern wie auch von Wissenschaftlern mehr Klarheit über die das jeweilige System beherrschenden Fragen zu schaffen und gemeinsame Ideen über deren Handhabung zu entwickeln. Die Tagung fand im Tagungszentrum der Chuo Universität in Tokyo statt.

Im Vorfeld der Tagung wurde insbesondere auf japanischer Seite diskutiert, wie einige wichtige Fachbegriffe des japanischen Aktienrechts ins Deutsche übersetzt werden sollen, wobei es insbesondere um die Frage der Organe der Aktiengesellschaft ging. Trotz der zum Teil erheblichen Unterschiede zum deutschen Recht, die allen Teilnehmern vollauf bewußt waren, kam man für den Verlauf der Tagung im Interesse einer vereinfachten Verständigung überein, bei der deutschen Übersetzung der japanischen Organbezeichnungen die entsprechenden deutschen Fachbegriffe (Vorstand, Aufsichtsrat) zu verwenden.

Die DJJV bemüht sich bekanntlich seit längerem um eine einheitliche Terminologie, um die Eigenständigkeit des japanischen Rechtssystems zu betonen und hat unter anderem auch für die Bezeichnung der Organe der Aktiengesellschaft Vorschläge für deren Bezeichung gemacht. Um die Einheitlichkeit der Begriffswahl in dieser Zeitschrift zu wahren, erfolgt daher für den folgenden Bericht eine Anpassung der Fachbegriffe. Aus Platzgründen wird außerdem auf eine Zusammenfassung des Berichts der Referate von deutscher Seite verzichtet, in denen Eisenhardt, Marutschke (beide FernUniversität Hagen), Leser (Marburg), Büdenbender (RWE/ Uni Dresden) und Deisenroth (Linde AG) über die Eigenarten der deutschen Aktiengesellschaft berichteten.