Zeitschrift für Japanisches Recht
Heft Nr. 7 / 4. Jahrgang 1999

Zur Einführung

Anläßlich ihres zehnjährigen Bestehens hat die Deutsch-Japanische Juristenvereinigung am 13. und 14. November 1998 in Tokyo in Zusammenarbeit mit der Japanisch-Deutschen Gesellschaft für Rechtswissenschaft, der Nichidoku Hôgaku-kai, und dem Goethe-Institut in Tokyo ein rechtsvergleichendes Symposium zu dem Thema "Sanktionen im Recht: Unterschiede und Parallelen im japanisch-deutschen Rechtsvergleich" ausgerichtet. Es war dies das siebte Symposium der DJJV. Die vorliegende Ausgabe der ZJapanR ist als Schwerpunktheft mit den Beiträgen des Symposiums gestaltet.

Die Tagung fand in den Räumen des Goethe-Instituts statt und stand unter der Schirmherrschaft des deutschen Botschafters in Japan sowie des japanischen Justizministeriums. Maßgeblichen Anteil an der Vorbereitung und Durchführung des Symposiums hatten die Vertreter der DJJV in Japan, die Herren Rechtsanwälte Peter Rodatz und Yoshiaki Katoh. Auf japanischer Seite hat sich Prof. Akio Ebihara (Universität Tokyo) überaus aktiv für das Gelingen der Tagung eingesetzt. Deren Durchführung wäre jedoch ohne die engagierte Unterstützung zahlreicher Mitarbeiter des Büros Sonderhoff & Einsel unmöglich gewesen. Die Übersetzung der Diskussionen lag in den Händen von Prof. Ebihara und Prof. Yuko Nishitani (Universität Tohoku). Große Teile der Tagung hat Prof. Jun'ichi Murakami, der Präsident der Nichidoku Hôgaku-kai, souverän geleitet. Ihnen allen ist die DJJV zu großem Dank für ihr aktives Engagement verpflichtet. Der Dank gilt ferner den Förderern, ohne deren großzügige finanzielle Unterstützung die Durchführung der Tagung unmöglich gewesen wäre. Die DJJV dankt hierfür Herrn Klaus Lindhorst, der Firma Daimler-Chrysler und den Sozietäten Haarmann, Hemmelrath & Partner sowie Sonderhoff & Einsel sehr herzlich. Ein weiterer Dank geht schließlich an Dr. Heinz H. Becker, den Direktor des Goethe-Instituts, und seine Mitarbeiter für die freundliche Aufnahme in den Räumen des Instituts.

Anlaß zu besonderer Freude war die Tatsache, daß zum ersten Mal eine gemeinsame Veranstaltung mit der Nichidoku Hôgaku-kai ausgerichtet werden konnte. Entsprechend gut war die Tagung mit mehr als hundert Zuhörern besucht. Auch eine Gruppe von deutschen Mitgliedern der DJJV war aus Anlaß des Symposiums nach Tokyo gereist.


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Die Redaktion der Zeitschrift für japanisches Recht