Zeitschrift für Japanisches Recht
Heft Nr. 7 / 4. Jahrgang 1999

Verabschiedete Gesetze

Bericht über die 143. Sitzungsperiode des Japanischen Parlaments
Berichtet von: Haarmann, Hemmelrath & Partner

(Rechtsanwälte,Wirtschaftsprüfer, Steuerberater)

Redaktion: Markus Janssen und Olaf Kliesow*

 

A. Einleitung

Am 30. Juli 1998 hat der japanische Gesetzgeber seine Tätigkeit im Rahmen der 143. Sitzungsperiode aufgenommen. Vorausgegangen waren die Wahlen zum Oberhaus (Sangi‘in) am 12. Juli 1998, die nicht nur den Verlust von 17 Sitzen und damit der absoluten Mehrheit der regierenden Liberaldemokratischen Partei (LDP) zur Folge hatten, sondern darüber hinaus zum Rücktritt von Ministerpräsident Ryûtarô Hashimoto geführt haben. Mit einer für japanische Verhältnisse hohen Wahlbeteiligung von knapp 59 Prozent (und damit einer Steigerung um 14 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr) hatten die Wähler ihrem Mißfallen gegenüber der Politik Hashimotos Ausdruck verliehen. Als Gewinner gingen die Kommunistische Partei Japans (Kyôsan-tô) sowie die Demokratische Partei Japans (Minshû-tô) hervor, die sich jeweils um neun Sitze steigern konnten. Trotz zahlreicher Programme zur Ankurbelung der Wirtschaft in Höhe von mehreren Milliarden DM und diverser Neuregelungen auf den Gebieten des Wirtschafts- sowie Finanzmarktrechts war es Hashimoto nicht gelungen, eine Steigerung des Bruttosozialproduktes zu bewirken oder das Vertrauen der Bevölkerung in das marode Finanzsystem zurückzugewinnen. Als Konsequenz blieb daher nur der Rücktritt.

Unmittelbar nach der Übernahme des Amtes hat der neue Ministerpräsident Keizô Obuchi als 24. Regierungschef seit dem Zweiten Weltkrieg in seiner Regierungserklärung am 7. August 1998 die Sanierung des Finanzsektors und die Ankurbelung der Binnennachfrage als die primären Ziele seiner Regierungstätigkeit hervorgehoben und damit an die von Hashimoto eingeleiteten Reformen angeknüpft. Erneut stehen damit die in den Bereichen Finanzen und Steuern verabschiedeten Gesetze im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Dabei nimmt das Gesetz über sofortige Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Finanzwesens [Kinyû kinô no saisei no tame no kinkyû sochi ni kan suru hôritsu] (Gesetz Nr. 132 vom 16.10.1998) die zentrale Stellung im Rahmen des Reformpakets ein (siehe B. III. 5). In der verabschiedeten Fassung stellt