Zeitschrift für Japanisches Recht
Heft Nr.8 / 4. Jahrgang 1999

Abhandlungen

Japans Wiedergutmachung: Trostfrauen

Petra Schmidt

I. Die Schäden

II. Behandlung der Problematik nach dem Krieg

III. Rechtliche Analyse: Das Recht auf Restitution, Kompensation und Entschädigung

  1. Verletzung völkerrechtlicher Pflichten
  2. Individuelle Ansprüche
  3. Der Einfluß internationaler Abkommen
  4. Verjährung
  5. Wiedergutmachung

IV. Schlußbetrachtung

 

Überall auf der Welt und zu allen Zeiten der Geschichte finden sich Beispiele sexuellen Mißbrauchs von Frauen wie Vergewaltigung oder die Schaffung von Einrichtungen zur Befriedigung sexueller Bedürfnisse von Soldaten während militärischer Auseinandersetzungen. Das japanische Trostfrauen-System als die sexuelle Versklavung hunderttausender meist asiatischer Frauen ist ohne Beispiel.

I. Die Schäden

Art und Ausmaß der den "Trostfrauen" zugefügten Schäden sind heute allgemein bekannt und – auch in Japan – unumstritten. 1932 errichtete Japan im Zuge der Shanghai Unruhen erste "Troststationen" (ian-sho) anläßlich der Stationierung japanischer Truppen. Ab 1937 wurde die Zahl der Trosteinrichtungen systematisch erweitert, vor allem in Zentralchina als Reaktion auf die "Vergewaltigung von Nanking". Mit des Distriktgerichtes Tokyo vom 9. Oktober 1998.