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Zeitschrift für
Japanisches Recht Schutz des Mieters im japanischen Recht Toshitaka Tada I. Die Vorschriften im Zivilgesetz II. Mieterschutzrecht in Japan 1. Vorrang des Mietrechts 2. Mietdauer 3. Verlängerung des Mietvertrages 4. Übertragung des Mietrechts und Untervermietung gemäß Art. 612 ZG 5. Einschränkung der Kündigungsmöglichkeit a) "Vertrauensverhältnistheorie" b) Artt. 9-2 und 10 GrMG III. Der Inhalt der Reform 1. Verkürzung der Mietdauer 2. Einführung einer befristeten Grundstücks- und Gebäudemiete 3. Klarstellung des "berechtigten Interesses" an der Beendigung des Mietverhältnisses 4. Erleichterung der Mieterhöhung IV. Bedeutung der Reform 1. Die "öffentliche Meinung" 2. Veränderung der Interessenlage 3. Die Bodenpreissituation 4. Perspektive
Im Oktober 1991 hat das japanische Parlament das Grundstücks- und Gebäudemietgesetz als Gesetz Nr. 90/1991 verabschiedet. Durch das Gesetz wurden das 1921 in Kraft getretene "Grundstücksmietgesetz" und das "Gebäudemietgesetz" umfangreich reformiert sowie das bestehende Mieterschutzrecht weitreichend erneuert. Den wesentlichen Inhalt der Novellierung und seine Auswirkungen auf die gegenwärtige Krise im Immobilienbereich möchte ich im folgenden vorstellen. I. Die Vorschriften im Zivilgesetz Nach einer Untersuchung wurden in Japan im Jahre 1990 61,3% aller Wohnungen von den Eigentümern bewohnt. In England lag die Quote bei 60,9% (1984), in Frankreich
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