Zeitschrift für Japanisches Recht
Heft Nr.8 / 4. Jahrgang 1999

Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten in Japan und Deutschland*

Satoshi Ueki

I. Einleitung

Der folgende Beitrag behandelt die Entwicklungsgeschichte und die gegenwärtige Rechtslage hinsichtlich des Informed Consent in Japan aus dem Blickwinkel einer rechtsvergleichenden Betrachtung des Arzthaftungsrechts.

Der Begriff des "Informed Consent" (im folgenden abgekürzt I.C.) stammt nicht aus Deutschland, sondern aus den Vereinigten Staaten von Amerika. Zu unterscheiden sind dabei zwei Bedeutungen: einerseits steht I.C. für das Selbstbestimmungsrecht des Patienten, andererseits für ein Element des Arztvertrages, dessen Fehlen eine Haftung des Arztes begründen kann. Nachdem der Begriff in Japan vor einiger Zeit eingeführt worden ist, hat er in Theorie und Praxis rasch breite Verwendung gefunden. Die vorliegende rechtsvergleichende Betrachtung will versuchen zu zeigen, aus welchem Grund der Begriff erst vergleichsweise spät Eingang in das japanische Recht gefunden hat und welche Funktion er heute insbesondere in der gerichtlichen Praxis erfüllt.

Nach Meinung des Verfassers muß das Recht des Patienten, die Art und Weise der Heilbehandlung selbst zu bestimmen, künftig weiter gestärkt werden. Damit ist aber zugleich auch die Frage aufgeworfen, wo dieses Recht vernünftigerweise seine Grenzen finden muß.

II. Einführung des Informed Consent in Japan

In der Edo-Zeit (1603-1867) war Japan über 200 Jahre lang nach außen abgeschlossen. Durch die Isolation nach außen und starke feudale Strukturen im inneren genoß das Land eine Phase der Stabilität und des Friedens.

Schon damals bestand ein großes Interesse in der Bevölkerung an Gesundheit und sozialer Sicherheit. Traditionell vorherrschend war die chinesische Medizin, die weniger auf chirurgische Eingriffe als auf Stärkung der inneren Körperkräfte setzt. Trotz der Abschließung des Staates wurde das Fenster zu Europa einen Spalt breit offengehalten. Bekanntlich gab es wirtschaftliche und kulturelle Kontakte zum Westen über Nagasaki, der Heimatstadt des Verfassers. Von dort aus fand auch die niederländische Medizin einer Defensivmedizin auf Seiten des Arztes entgegenwirkt.