Zeitschrift für Japanisches Recht
Heft Nr.8 / 4. Jahrgang 1999

Finanzkrise in Japan

Beate Reszat*

Die jüngsten Bankenzusammenbrüche in Japan haben zum wiederholten Male jede Hoffnung auf eine zügige Reform und Stabilisierung des Finanzsystems zunichte gemacht. Schon längst geht es in dem Land nicht mehr darum, gesunde Banken zu stärken und Hilfsmaßnahmen für die angeschlagenen unter ihnen zu entwickeln oder diese gegebenenfalls zu schließen. Mittlerweile hat sich herausgestellt, daß alle Institute mehr oder weniger betroffen sind, und die Nachwirkungen der Asienkrise sowie die Rezession im Land verschlimmern ihre Situation täglich. Hinzu kommen selbstverstärkende Einflüsse, die in strukturellen Eigenheiten der japanischen Wirtschaft begründet sind. Ob die bisherigen Regierungsprogramme zur Stützung des Systems Erfolg haben werden oder nicht, hängt ganz davon ab, in welcher Weise sie durchgeführt werden. Nicht auszuschließen ist, daß nachlässige Handhabung und politische Rücksichtnahmen den Schaden eher noch vergrößern. Die drohende Gefahr einer landes- und weltweiten Systemkrise erscheint bei näherer Sicht bei weitem nicht gebannt.

Während die Regierung bislang darauf gesetzt hat, daß sie sich bei Bewältigung der Krise unter anderem auf die 19 Großbanken des Landes stützen kann, mußte sie spätestens im Herbst vergangenen Jahres erkennen, daß die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind. Bei einem Stand des Nikkei von unter 13000 hatten sich die unrealisierten Gewinne der 19 größten Banken Japans, die im Jahr 1992 noch bei 17 Billionen Yen gelegen hatten, in unrealisierte Verluste von 5,5 Billionen Yen verwandelt. Nach informellen Schätzungen ist mindestens die Hälfte dieser Institute insolvent. Allerdings kennt niemand die genaue Höhe der notleidenden Kredite in den Büchern japanischer Banken. Offiziell wurde sie mit 22 Billionen Yen (etwa 290 Mrd. DM) angegeben, inoffiziell von Beobachtern aber eher auf 87 Billionen beziffert (Tabelle 1). Daneben gibt es immer wieder Gerüchte und Hinweise, wie etwa Andeutungen der Rating-Agentur Standard & Poors, die darauf hindeuten, daß die Summe auch leicht zweimal so hoch sein kann.

Die staatlichen Aufsichtsbehörden sind sich durchaus der Tatsache bewußt, daß die bekanntgewordenen Zahlen zu dem Ausmaß der Probkemkredite nur die Spitze eines Eisbergs sind. Das zeigt beispielsweise, daß sie seit Beginn des laufenden Fiskaljahres den Ausweis von Problemkrediten fordern, die Banken in Tochtergesellschaften versteckt haben. Bislang erstreckte sich die Berichtspflicht der japanischen Bilanzierungsvorschriften von Banken und Brokern nur auf Problemkredite von Tochtergesellschaften, an denen die Instiute mehr als 50% Anteile besitzen. Das aber ist seltener der Fall, weil japanische Besitzverhältnisse eher durch ein System von kleinen Überkreuzbeteili