Zeitschrift für Japanisches Recht
Heft Nr.9 / 5. Jahrgang 2000

Verabschiedete Gesetze: Bericht über die 146. Sitzungsperiode des Japanischen Parlaments

Berichtet von: Haarmann, Hemmelrath & Partner
(Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater)

Redaktion: Markus Janssen und Olaf Kliesow*

A. Einleitung

Mit knapp 90 verabschiedeten Gesetzen in der nur 48 Tage dauernden 146. Sitzungsperiode (vom 29. Oktober bis zum 15. Dezember 1999) hat der japanische Gesetzgeber seinen Reformwillen ein weiteres Mal unter Beweis gestellt. Über die Hälfte der neuen Gesetze entfällt auf die Schaffung zahlreicher selbständiger Verwaltungskörperschaften. Auf dem Weg zum "schlanken Staat" soll dieser finanziell und personell entlastet werden. Während sich die drei Regierungsparteien Jimin-tô, Komei-tô und Jiyû-tô auf die Fortsetzung der Verwaltungsreform ohne größere Schwierigkeiten einigen konnten, war die Reform der Parteienfinanzierung innerhalb der Koalition heftig umstritten. Die Regierung stand vor dem Dilemma, nach dem Ablauf einer Übergangszeit ein Gesetzgebungsvorhaben der sozialdemokratischen Partei (Shakai-tô) aus dem Jahre 1994 vollenden zu müssen. Im Ergebnis wurde deren Reform weitgehend rückgängig gemacht. Von den Regierungs- und Oppositionsparteien gleichermaßen begrüßt wurden zwei Gesetze, die die Kontrolle der Sekte Aum Shinri Kyô verschärfen und die Einziehung ihres Vermögens erleichtern sollen. Mit einem Sondermaßnahmengesetz zur Verhinderung von Atomunfällen reagierte die Regierung auf den Atomunfall des vergangenen Jahres. Im Bereich des Wirtschaftsrecht wurde mit einer grundlegenden Reform des Insolvenzrechts begonnen. Ein neues Gesetz soll hier vor allem für natürliche Personen sowie klein- und mittelständische Unternehmen Verbesserungen bringen. Wichtige Neuerungen gab es ferner im Bereich des Kreditrechts. Schließlich wurde das in der vorangegangenen Sitzungsperiode verabschiedete Gesetz zur Förderung der Neugründung von Unternehmen geändert, insbesondere um den Bedürfnissen der Venture Capital Gesellschaften besser gerecht zu werden. Im Bereich des Gesellschaftsrechts wird die laufende 147. Sitzungsperiode mit dem neuen Recht der Unternehmensspaltung grundlegende Veränderungen bringen. Bereits absehbar sind auch Reformen, die die Struktur der Unternehmensleitung betreffen. Hier soll die Stellung der Verwaltungsratsmitglieder der japanischen Aktiengesellschaft weiter gestärkt werden.