Zeitschrift für Japanisches Recht
Heft Nr.9 / 5. Jahrgang 2000

Albert Mosses Beitrag zum Aufbau des japanischen Rechtssystems

Junko Ando

I. Einleitung

II. Albert Mosse und Japan

III. Das Selbstverwaltungssystem

IV. Die Verfassung

1. Die Ministerverantwortlichkeit

2. Budgetrecht

3. Notstandsrecht

4. Die Revision der Ungleichen Verträge

V. Mosses Leben nach dem Japanaufenthalt

I. Einleitung

Die von den Amerikanern erzwungene Öffnung des Landes im Jahre 1854 leitete in Japan einen Prozeß der politischen Umwälzung ein, die 1868 zur Meiji-Restauration führte. Die vorrangige Aufgabe der neuen kaiserlichen Regierung bestand darin, zum einen innenpolitisch den neuen Einheitsstaat zu konsolidieren und zum anderen außenpolitisch die volle Souveränität zurückzuerlangen, die das Tokugawa-Shogunat zuvor durch den Abschluß der Ungleichen Verträge mit den westlichen Staaten eingebüßt hatte. Diese innen- und außenpolitischen Zielsetzungen waren insofern miteinander verknüpft, als für die Revision der Ungleichen Verträge Japan erst einmal als moderner Verfassungsstaat vom Westen anerkannt werden mußte.

Die von den damaligen Spitzenpolitikern 1872/73 unternommene einjährige Erkundungsreise in die Vereinigten Staaten und nach Europa, die sogenannte Iwakura-Mission, führte jedoch den Japanern die Rückständigkeit ihres Landes schonungslos vor Augen. Aufgrund dieser Erfahrung zog die Regierung den Schluß, angesichts der noch kaum entwickelten politischen Kultur in der Bevölkerung von einer voreiligen Adaptation der westlichen Staatvorstellung abzusehen. Das Land sollte zunächst unter einer autoritären Führung modernisiert werden, und erst dann schien der Übergang zu einem Verfassungsstaat sinnvoll.

Durch die innenpolitische Entwicklung sah sich die japanische Regierung jedoch bereits im Jahre 1881 gezwungen, die von der Opposition geforderte Einrichtung eines Parlaments für das Jahr 1890 zu versprechen. Inspiriert durch die preußische Verfassung von 1850 entschied sich die Regierung daraufhin für den deutschen Konstitutionalismus als Modell für die künftige japanische Verfassung. Der Grund dieser Wahl lag darin, daß die westlichen politischen Ideen, die in Japan in den sechziger und siebziger Jahren rezipiert wurden, in erster Linie angloamerikanisch und französisch geprägt waren. Dadurch verband sich in der Vorstellung der damaligen Japaner die Einrichtung eines Parlaments zwangsläufig mit der Bildung einer parlamentarischen Regierung. Die Meiji-Oligarchie suchte daher eine Möglichkeit, diesen Übergang zum