Zeitschrift für Japanisches Recht
Heft Nr.9 / 5. Jahrgang 2000

Zur Einführung

Japan arbeitet seit einiger Zeit an einer Reihe größerer Gesetzesreformen, die sämtlich im Kontext der strukturellen Erneuerung der Wirtschaftsverfassung des Landes stehen. Nachdem wir bereits über Änderungen im Bereich der Finanzmarktregulierung (Heft 4 und 6), des Wettbewerbrechts (Heft 4) und des Verwaltungsrechts (Heft 8) berichtet haben, steht am Anfang dieses Heftes eine umfassende Analyse der Teilreform des Handelsgesetzes vom Oktober 1999 aus der Feder von Masaru Hayakawa. Um die Restrukturierung von Unternehmen zu fördern, erleichtert die Reform Konzernierungsvorgänge, indem nach amerikanischem Vorbild die Möglichkeiten eines Aktientausches und einer Aktienübertragung eingeführt wurden, die es einer Muttergesellschaft künftig erlauben, sämtliche von der Tochtergesellschaft ausgegebene Aktien ohne größere wirtschaftliche Belastung und auch gegen den Willen der Minderheitsaktionäre zu erwerben, die nunmehr aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden können. Zudem sind die Rechte der Aktionäre und gesellschaftsinternen Prüfer einer Muttergesellschaft gegenüber ihrer Tochtergesellschaft verstärkt worden und schließlich folgt Japan dem international zu beobachtenden Trend einer Bewertung des Kapitalvermögens zum Marktwert. Hans Peter Marutschke besorgte dankenswerterweise mit redaktioneller Unterstützung von Olaf Kliesow die Übersetzung aus dem Japanischen, so daß nunmehr auf Deutsch ein erster Einstieg in diese rechtstechnisch schwierige, aber für die Praxis überaus wichtige Materie vorliegt.

Weniger kompliziert, aber keinesfalls weniger spannend ist der anschließende Beitrag von Luke Nottage, der sich mit der Reform der Juristenausbildung in Japan befaßt. Auch diese Reform steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der strukturellen Erneuerung, um die Japan sich derzeit bemüht. Die anschauliche Beschreibung der Problemlagen in Japan und deren Lösungsvorschläge dürften hierzulande auf großes rechtsvergleichendes Interesse stoßen, bemühen wir uns doch derzeit selber intensiv um ähnliche Reformen.

Auch in der Abhandlung von Junko Ando geht es um Reformen, diesmal jedoch um solche, die bereits mehr als ein Jahrhundert zurückliegen. Die Verfasserin befaßt sich mit dem Beitrag des deutschen Juristen Albert Mosse an der Schaffung des modernen japanischen Rechtssystems in der Meiji-Zeit. Ihre lebhafte Schilderung gibt einen spannenden Einblick in die Zeit des großen Umbruchs in Japan und veranschaulicht die widerstreitenden Strömungen zwischen Modernisierern und Bewahrern im seinerzeitigen Japan. Zugleich rückt ein deutsches Gelehrtenleben um die Jahrhundertwende in das Blickfeld der Betrachtung.

Ähnlich wie Europa hat auch Japan in der Vergangenheit mit Großschäden zu kämpfen gehabt, die durch Arzneimittel hervorgerufen worden sind. Neben aller menschlichen Tragik werfen derartige Vorkommnisse komplizierte haftungsrechtliche Fragen auf, die Philipp Saame praxisnah anhand zweier Fälle für Japan erläutert. Zum einen behandelt der Verfasser eine in den sechziger Jahren aufgetretene Erkrankung des Nervensystems (S.M.O.N.), die durch einen Zusatzstoff in Arzneimitteln hervorgerufen wurde und zur Erkrankung von mehr als 11.000 Patienten führte. Die Schadensersatzverfahren endeten Ende der siebziger Jahre mit Vergleichen. Insgesamt wurde ein Schadensersatz in Höhe von rund acht Milliarden DM gezahlt. Zum zweiten geht es um die Verwendung von HIV-infiziertem menschlichen Blutplasma in den achtziger Jahren. Auch diese Schadensersatzverfahren konnten weitgehend durch Vergleiche in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre beendet werden. Trotz unterschiedlicher Sachverhaltsgestaltungen fällt die Ähnlichkeit der Lösungsansätze in den beiden pharmazeutischen Großschadensfällen auf. Jeweils wurde eine rasche und umfassende Vergleichslösung unter Beteiligung der Regierung angestrebt, bei der die Lösung sozial-humanitärer Fragen im Vordergrund stand.

Der anschließende Beitrag von Angelika Gruber befaßt sich ebenfalls mit Fragen des Deliktsrechts. Die Verfasserin stellt damit zugleich ihre jüngst in der Schriftenreihe der DJJV erschienene Dissertation vor. Im Mittelpunkt steht die Ergänzungsfunktion des Schmerzengeldes im japanischen Zivilrecht. Gerade das Deliktsrecht ist ein Bereich, in dem deutsche Rechtsvorstellungen nur sehr beschränkt rezipiert worden sind. Vielmehr haben französische Einflüsse und im großen Umfang eine eigenständige Entwicklung die heutige Regelung geprägt. Insbesondere beim Ersatz des immateriellen Schadens zeigen sich große Unterschiede gegenüber der hiesigen Rechtslage, so etwa in der Rolle, die eine Entschuldigung des Schädigers spielt. Das Schmerzensgeld wird flexibel zur Kompensation insbesondere dort ergänzend eingesetzt, wo der Wortlaut des Gesetzes einen Ausgleich bei strenger Auslegung verwehren würde.

Um Fragen der Haftung geht es auch in dem Beitrag von Bettina Elben, diesmal jedoch um die Haftung des Staates für Verletzungen von Rechten Privater, die durch rechtswidriges hoheitliches Handeln seiner Organe verursacht werden. Die Verfasserin stellt ihre soeben abgeschlossene deutsche Dissertation zur Staatshaftung im modernen japanischen Recht vor und gibt dabei einen Überblick über die Entwicklung und die gesetzlichen Grundlagen. Besonderes Augenmerk legt sie auf die besonderen Schwierigkeiten, die sich aus einer Haftung für informelles Verwaltungshandeln ergeben, von dem die öffentliche Verwaltung in Japan in der Praxis vielfach Gebrauch macht.

Mit einem ganz anderen Thema setzt sich Marc Dernauer auseinander, der im ersten Teil seines Beitrages eine Einführung zu dem 1996 novellierten Mutterschutzgesetz gibt und im zweiten Teil eine Übersetzung des Gesetzes vorlegt. Das Gesetz bestimmt die Voraussetzungen, unter denen in Japan künstliche Schwangerschaftsabbrüche und Sterilisierungen vorgenommen werden dürfen. Angesichts der späten Zulassung der Antibabypille in Japan, die erst im Jahr 1999 erfolgte, haben Schwangerschaftsabbrüche in der Vergangenheit eine erhebliche Rolle gespielt. Ihre Zahl war bislang rund zehnmal so hoch wie in Deutschland. Besonders informativ ist, daß der Beitrag auch das soziologische Umfeld mit aufgreift.

Wiederum von großer Praxisrelevanz ist die abschließende Abhandlung von Jeannette Behaghel zur Erwerbstätigkeit deutscher Staatsangehöriger in Japan. Die Verfasserin gibt einen konzisen Überblick über die geltende Rechtslage, die vor allem diejenigen, die sich für einige Zeit in Japan aufzuhalten und dort beruflich zu betätigen gedenken, interessieren dürfte.

Den Abschnitt Berichte eröffnen zwei Erfahrungsberichte japanischer Kollegen über ihre Studienzeit in Deutschland, deren besonderer Reiz darin liegt, daß beide ein Zeitraum von drei Jahrzehnten trennt. Shiro Ishii schildert anschaulich die Erfahrungen, die er Mitte der sechziger Jahre als Stipendiat der Alexander von Humboldt-Stiftung in Deutschland sammeln konnte. Ken‘ichi Moriya forschte von 1994 bis 1996 für knapp zwei Jahre am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt. Die beiden für ein japanisches Publikum geschriebenen Beiträge zeigen eine erfrischend andere Perspektive auf Deutschland und seine Institutionen. Im Vordergrund steht jeweils die große Verbundenheit der beiden Verfasser mit unserem Land, denen auch die Schwierigkeiten mit Sprache und Alltag nichts anhaben konnte.

Zwei Tagungsberichte schließen sich an. Jens-Stefan Josch berichtet über das gemeinsame Symposium der DJJV und des Japanisch-Deutschen Zentrums Berlin im Frühjahr dieses Jahres zu dem Thema "Wandel der Lebenswelten und die Antwort im Recht". Rainer Pitschas und Stefanie Gille liefern einen ausführlichen Bericht und eine Analyse der Beiträge zum 7. Speyerer Forum zur Rechts- und Verwaltungszusammenarbeit im Oktober 1999 mit dem Thema "50 Grundgesetz – Internationalisierung der Verfassung im Spiegel des deutschen und japanischen Staats- und Verwaltungsrechts".

Unter dem Stichwort Aktuelle Rechtsentwicklung verweist Hiroshi Oda auf die jüngste Reformdiskussion in Japan. Im April dieses Jahres schlug ein Beratungskomitee beim Justizministerium die Inangriffnahme einer (erneuten) Reform des Gesellschaftsrechts vor. Mit dem Ziel einer Verbesserung der corporate governance in Japan wird die größte Reform der einschlägigen aktienrechtlichen Bestimmungen seit 1950 angeregt.

Über die in der 146. Sitzungsperiode des japanischen Parlamentes abgeschlossenen Gesetzesreformen berichten wie gewohnt Markus Janssen und Olaf Kliesow.

In der Rubrik Rechtsprechung stellt Hiroshi Oda eine neue Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom November vergangenen Jahres vor, in der es um die Vorlage unternehmensinterner Dokumente in einem Verfahren geht. Konkret handelt es sich um Unterlagen, die im Rahmen des sogenannten ringisho-Verfahrens die einzelnen Abteilungen im Zuge der unternehmensinternen Entscheidungsfindung durchwandert haben. Dies hat der OGH erstmals bejaht.

Klaus Hinkelmann und Gerald Gooding übersetzen und kommentieren eine wichtige Entscheidung des Obergerichtes Tokyo vom April 1999, die sich mit der Frage der Vergütung von Arbeitnehmererfindungen in Japan auseinandersetzt. Die umfassend begründete Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für die Praxis und dürfte auch für ausländische Arbeitgeber in Japan von großem Interesse sein.

In der von Ikuko Mizushima übersetzten und kommentierten Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom September 1999 stehen die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Zentrum. Der OGH hatte zu entscheiden, in welchem Umfang einem Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche wegen versetzungsbedingter Trennung von der Familie zustehen.

Christopher Heath befaßt sich mit der praxisrelevanten Frage, wie Geschäftsgeheimnisse von Arbeitnehmern zu handhaben sind. In der Entscheidung des Obergerichtes Osaka aus dem Jahr 1994 geht es um die impliziten Verschwiegenheitspflichten eines Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag und in der neueren Entscheidung des Distriktgerichtes Osaka aus dem Jahr 1998 um die Frage, ob ein ausdrücklich vereinbartes nachvertragliches Verschwiegenheitsverbot dahingehend interpretiert werden kann, daß es de facto ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot beinhaltet.

Kiyoshi Endo stellt schließlich eine zivilrechtliche Entscheidung des OGH vom November 1995 vor, die sich mit der Rechtsscheinhaftung eines Kaufhauses befaßt, das Dritten in seinen Geschäftsräumen gegen Entgelt den Verkauf von Waren für eigene Rechnung gestattet hatte.

Der erste Teil des Heftes schließt mit einer Rezension von Markus Rüttermann über die von Klaus Schlichtmann vorgelegte Biographie des pazifistischen Staatsmannes Kijûro Shidehara.

Im zweiten Teil des Heftes finden sich wie gewohnt unter der Überschrift Mitteilungen Informationen aus der Deutsch-Japanischen Juristenvereinigung. Hinzuweisen ist insoweit insbesondere auf den Bericht des Präsidenten und das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 30. März dieses Jahres. Ferner ist der Jahresabschluß für 1999 abgedruckt. Den Abschluß bilden verschiedene Berichte von Gebhard Hielscher, Moritz Bälz und Olaf Kliesow über Veranstaltungen der DJJV in Japan und Deutschland.

 

Hamburg, im Mai 2000 Harald Baum