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Zeitschrift für
Japanisches Recht Die Ergänzungsfunktion des isharyô (Schmerzensgeldes) im japanischen Zivilrecht Angelika Gruber
Das spanische Deliktsrecht ist eines der Rechtsgebiete, welche seit ihrer Entstehung im hohen Maße Veränderungen in der Rechtsanwendung erfahren haben. Im Gegensatz zum japanischen Familien- und Erbrecht, welches aufgrund der Demokratisierung im Zuge der Einführung der neuen japanischen Verfassung im Jahre 1947 Gegenstand weitgreifender Erneuerungen wurde, ist das Schuldrecht seit seiner Einführung in der Meijizeit (1868-1912) unverändert geblieben. Wie kann nun solch ein "altes" Recht Wegbereiter für Neuerungen im technischen Bereich werden? Der Ersatz des immateriellen Schadens in Japan unterscheidet sich wesentlich von der deutschen Konstruktion. Wird zwar vielmals das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch als Vorbild des japanischen Zivilrechts angesehen, so wird jedenfalls im Bereich des Deliktsrechts klar, daß auch französische Einflüsse eine Rolle spielten und ansonsten dieses Rechtsgebiet im hohen Maße von japanischen Eigenständigkeiten durchdrungen ist. Trotz abweichender Ideen in den landläufig als Mutterrechte des japanischen Privatrechts angesehenen Systemen kam es zu dieser eigenständigen Entwicklung des japanischen Schmerzensgeldrechts. Zusammenfassend werden hier die historischen
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