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Zeitschrift für
Japanisches Recht Auslandsstudium in Deutschland in den sechziger Jahren Shiro Ishii* ** Für eine Gegenüberstellung mit Auslandserfahrungen der jüngsten Zeit hat man mich gebeten, einige Erfahrungen meines nun schon lange zurückliegenden Studiums in Übersee zu schildern. Es begann 1965. Mit Blick auf viele meiner Vorgänger, die ihre Erfahrungen schon in den fünfziger Jahren gesammelt haben, kann es kaum darum gehen, erhobenen Hauptes von "alten Zeiten" zu erzählen. Ich möchte vielmehr, auch im Sinne einer Aufzeichnung, einiges von dem berichten, was mir im Gedächtnis verblieben ist.
Wenn ich einige Dinge nennen soll, die heute ganz anders sind als früher, denke ich als erstes an den Reisepaß. Damals brachen die Dozenten staatlicher Universitäten mit einem "Reisepaß im öffentlichen Dienst" zum Auslandsstudium auf. Unsere Amtspflicht war die "auswärtige Forschung". Demzufolge war nur das Land, in dem man studieren sollte, Ziel der Dienstreise, das heißt in meinem Fall die Bundesrepublik Deutschland. Aus diesem Grunde war im Paß unter "Reiseziele" ausschließlich der Name dieses Landes eingetragen. Versuchte man, damit nach Frankreich oder Italien zu reisen, war die Abweisung an der Grenze unvermeidlich. Zwar konnte man zum japanischen Konsulat gehen und dort einen Zusatz zum "Reiseziel" bekommen, doch wenn man an einen boshaften Konsul geriet, wurde jedesmal aufs neue eine Erklärung für die Notwenigkeit des Nachtrages verlangt. Als schließlich die Dienstreise nach Übersee auch mit einem normalen Reisepaß möglich wurde, war das eine wirkliche Erleichterung.
Und dann gab es noch den Unterschied im Lebensstandard zwischen Deutschland und den anderen Ländern Westeuropas auf der einen und Japan auf der anderen Seite. Mit
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