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Zeitschrift für
Japanisches Recht Internationalisierung der Verfassung im Spiegel des deutschen und japanischen Staats- und Verwaltungsrechts. Ein Beitrag zur angewandten Rechtsvergleichung *Rainer Pitschas/Stefanie Gille Die Beziehungen zwischen Japan und Deutschland sind in den letzten Jahrzehnten, was das bilaterale Handelsvolumen und die Investitionen, den Kulturaustausch und die institutionellen Kontakte anbelangt, stetig gewachsen. Auch die deutsche Wiedervereinigung ist in Japan wohlwollend aufgenommen worden. Dagegen scheint die "japanische Herausforderung" für unsere Wirtschaft eher in den Hintergrund getreten zu sein. Statt dessen haben sich parallele Interessenlagen in Bezug auf gemeinsame Probleme beider Länder – Umweltverschmutzung, hohe Staatsverschuldung, Arbeitslosigkeit, steigende Kosten der Sozialsysteme oder auch die Alterung der Bevölkerung – stärker in den Vordergrund geschoben. Dementsprechend ist auf japanischer Seite ein gezieltes Interesse an bestimmten Einzelaspekten der Wirtschafts-, Umwelt- oder auch Sozialpolitik zu vermerken, das darüber hinaus weiteren Politikfeldern wie der Kommunalpolitik oder dem Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik gilt. Der Austausch konkreter Erfahrungen hierzu und über spezifische Problemlösungen gerät mittlerweile zum Nutzen beider Staaten; das schließt den Rechtsvergleich ein. Dieser wird nicht nur methodisch durch den kulturellen Hintergrund der jeweiligen Rechtsordnung geprägt, sondern auch durch das je eigene Verfassungsgefüge, das sich in beiden Staaten der internationalen Zusammenarbeit öffnen muß. Konkrete Wirkfelder sind im einzelnen u. a. die Gestaltungsprozesse der pluralistischen Demokratie, die Prinzipien des sozialen Rechtsstaates sowie die damit zusammenhängende Verfeinerung bzw. Ausdehnung der Staatsaufgaben, das Verhältnis zwischen Staat und Markt, der Umgang mit dem Umweltschutz, die Entwicklung zur Informationsgesellschaft und nicht zuletzt die vielfältigen Formen einer Öffnung des Verfassungsstaates nach außen: Zu den Nachbarn in der Region, zur Völkergemeinschaft wie auch zu speziellen Verantwortungszusammenhängen mit Blick auf besondere Entwicklungsstaaten – Nordkorea und die Volksrepublik China mit Taiwan einerseits, andererseits die mittel- und osteuropäischen Staaten. Die deutsche und japanische Verfassung erweisen sich dabei in ganz unterschiedlichem Ausmaß als Norm und Aufgabe, als Anregung und Schranke; sie bilden aber stets eine Rahmenordnung für die politischen und rechtlichen Beziehungen im Kontext der Kultur.
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