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Zeitschrift für
Japanisches Recht Schlichtmann, Klaus, Shidehara Kijûrô. Staatsmann
und Pazifist.
Das terminologische und durch Tolstoi einschlägig gewordene Gegensatzpaar "Krieg und Frieden" weist auf ein existentielles Spannungsverhältnis menschlichen Verhaltens: eine Aufgabe, die den Menschen Reflexionen über Lösungsmöglichkeiten abfordert. Können diese Bemühungen im Ergebnis eine ideologische oder pragmatische Garantie der Friedenssicherung oder gar, woran K. Schlichtmann gemeinsam mit dem Protagonisten seiner Monographie glaubt, eine "Abschaffung" des Krieges als Rechtsinstitut verbuchen? Im weitesten Sinne wird der Begriff "Krieg", dessen Vermeidung das Augenmerk der im folgenden besprochenen Monographie gilt (von "Frieden" wollen wir vorerst nicht sprechen), als "bewaffneter Konflikt zwischen Gruppen" beschrieben, mithin wird er denjenigen Konfliktformen subordiniert, für welche die Ethologie den Terminus "innerartlichen Feindverhaltens" geprägt hat. Die Anfänge verlieren sich in der nicht dokumentierten Vergangenheit, werden indes nachweisbar mit den frühesten Spuren menschlichen Verhaltens überhaupt. Ethnologie und Ethologie müssen aufgrund ihrer Datenerhebungen den Schluß formulieren, daß Krieg als Disposition im Erbgut angelegt ist, können aber auch die Anlage der "Tötungshemmung" nachweisen. Kollektiver und offensiver Einsatz bewaffneter Gewalt gegen andere Menschen bleibt ihnen zufolge das Ergebnis von Eskalation, in deren Verlauf die Hemmschwellen mehr oder minder sukzessive reduziert werden müssen. Dies geschieht über Herabwürdigung des Gegners, z.B. mit Namenszuweisungen aus dem für die Tierwelt bestimmten Wortschatz und ähnlichen dem Gegner sein mitmenschliches Antlitz fortschwörenden "Einstimmungen". In dem Maße, in dem Kriegsbereitschaft erst geschaffen werden muß, kann sie auch "ritualisiert" und im Ergebnis sogar in andere Handlungsweisen überführt werden. Freilich treten diese noch im weitesten Sinne "agonalen" und bisweilen auch "katharischen" Verhaltensweisen, die in der Soziologie als "Konkurrenz" von dem Aggregatzustand des "Kampfes" begrifflich geschieden worden sind, in komplexeren sozialen Formationen nicht immer an die Stelle der Kämpfe, oft nur neben sie: Drohgebärden,
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