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Zeitschrift für
Japanisches Recht Eine Darstellung anhand der Massenschäden S.M.O.N. und HIV Philipp Saame*
Die Produkthaftung weist bei Arzneimitteln stets Besonderheiten auf. Anders als bei üblichen Konsumprodukten ist Arzneimitteln ein Nebenwirkungsrisiko inhärent. Vielfach sind Nebenwirkungen unvermeidbar oder sogar im Rahmen der Nutzen-Risiko-Abwägung akzeptiert. Trotz umfangreicher präklinischer und klinischer Prüfungen können individuelle Besonderheiten des Patienten in Bezug auf Indikation und Dosierung oder langfristig auftretende Wirkungen ex ante vom Hersteller nur schwer abgeschätzt werden. Gerade bei unerwünschten Arzneimittelwirkungen, deren Symptome erst nach Latenzzeiten auftreten, ist eine Vorhersehbarkeit trotz klinischer Erprobung und der sog. "Post-Marketing Surveillance" erst ab einem gewissen Erkenntnisstand gegeben. Anders, als es der Begriff nahelegt, zeichnet sich der Erkenntnisstand durch seine extreme Dynamik aus. Der Erkenntnisstand, der Stand von Wissenschaft und Technik, muß aufgrund von Erfahrungen und Daten der Pharmakovigilanz, der Produktbeobachtung und der Entwicklung der medizinischen Wissenschaft kontinuierlich fortgeschrieben werden. Ein weiterer im Rahmen der Produkthaftung zu beachtender Aspekt
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